ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für alle Bestellungen von Fahrten und Inanspruchnahme von Dienstleistungen von der Firma hoppin e.U.

hoppin e.U. | Pilotengasse 11, 1220 Wien


 

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma hoppin e.U. (im Folgenden HOPPIN genannt) einerseits und dem Kunden (im Folgenden KUNDEN genannt) andererseits hinsichtlich der Erbringung von Beförderungsleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen von HOPPIN. Sämtliche Beförderungsleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Beförderungsleistungen.
    2. Der KUNDE erklärt mit der Bestellung einer Beförderungsleistung diese AGB zu kennen und mit diesen einverstanden zu sein. Abweichende oder widersprechende AGB des KUNDE gelten als nicht vereinbart.
    3. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zur Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der im Vorhinein schriftlich erteilten, ausdrücklichen Zustimmung durch HOPPIN.
    4. Mitarbeiter der Firma HOPPIN sind nicht zur Abgabe von Zusagen, Angeboten oder Entgegennahme von Aufträgen welcher Art auch immer ermächtigt.
  2. Angebote (per E-Mail, online), Zustandekommen des Vertrags, Online-Bestellungen
    1. Angebote jedweder Art von HOPPIN sind freibleibend und gelten, wenn nicht anders angegeben bzw. online buchbar maximal 14 Tage ab Ausstellungsdatum.
    2. Angebote und deren Vertragsabschlüsse können individuell auf Anfrage des Kunden schriftlich per E-Mail vereinbart werden oder online auf der Website von HOPPIN bzw. Partnerbuchungsportalen angeboten und online durch den KUNDEN sofort abgeschlossen werden.
    3. Schriftlich per E-Mail: mit der schriftlichen Bestätigung eines von HOPPIN offerierten Angebots, gibt der KUNDE einen verbindlichen Buchungsauftrag. HOPPIN bemüht sich schnellstmöglich diesen zu bestätigen oder abzulehnen. Erst mit der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung im Voraus durch HOPPIN ist der Vertrag rechtsgültig. Fehler oder Änderungen sind seitens des KUNDEN schnellstmöglich schriftlich an HOPPIN zu melden, ansonsten besteht kein Widerrufsrecht.
    4. Online über die Website oder Onlinebuchungsportale: Dienstleistungen von HOPPIN können online und/oder über Buchungsportale gebucht werden, diese sind vom KUNDEN selbstständig auszufüllen und abzuschließen. Änderungen sind schnellstmöglich und nicht kostenfrei zu melden.
  3. Bestellung, Buchungsbestätigung
    1. Mit der Bestellung erklärt der KUNDE verbindlich sein Vertragsangebot. Der Auftrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung („Buchungsbestätigung) HOPPIN oder durch die tatsächliche Erbringung der Beförderungsleistungen zustande.
    2. HOPPIN behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen.
    3. Der KUNDE ist verpflichtet sich die Buchungsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Weicht die Buchungsbestätigung von der Bestellung ab, so gelten diese Abweichungen als vom KUNDEN akzeptiert und genehmigt, wenn er nicht umgehend nach Übermittlung Gegenteiliges mitteilt.
    4. Alle Angebote und Fahrten der Kategorie „CityShuttles“ in oder von Hotels sind Gemeinschaftsfahrten, dh. es können bis zu acht unterschiedliche Fahrgäste mit demselben oder ähnlichen Ziel bzw. vom selben oder ähnlichen Ziel befördert werden. Der KUNDE akzeptiert, dass alle diese Fahrten als Sammeltaxi durchgeführt werden und weitere Fahrgäste zu- oder aussteigen können. Somit kann und muss nicht die Route die kürzeste oder direkte Strecke zum oder vom Ziel des jeweiligen KUNDEN bzw. Hotels sein.
  4. Beförderungsausschließungsgründe
    1. Kinder unter 8 Jahren sind ohne Begleitperson von der Beförderung ausgeschlossen.
    2. Personen, die an einer anzeigepflichtigen Krankheit leiden, durch die sie von der Beförderung mit Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs ausgeschlossen sind.
    3. Personen, die eine Gefährdung für sich selbst oder für andere Personen darstellen.
    4. Personen, die aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachten Benehmen oder anderer im Fahrzeug befindlicher Fahrgäste stören oder gar gefährden.
    5. Personen, die aufgrund ihres Verhaltens das Fahrzeug beschädigen.
    6. Personen, die das Befolgen der gesetzlichen Vorschriften (zB. Gurtpflicht) und/oder der Ordnungsvorschriften im Fahrzeug (zB. Rauchverbot, Befolgung der Anweisungen des Fahrers) verweigern.
  5. Pflichten des Kunden
    1. Der KUNDE verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine pünktliche und gefahrlose Serviceleistung durch HOPPIN ermöglichen. Der KUNDE hat insbesondere Adressen bzw. Abholzeiten bzw. Änderungen und gegebenenfalls die notwendige Unterstützung (Haustürabholung, Rollstuhl) richtig und vollständig anzugeben und festgelegte Abholadressen und Zeiten einzuhalten. Unterlässt der KUNDE dies und unterbleibt die Fahrt aus diesem Grund, ist der KUNDE trotzdem schuldig den vereinbarten Preis zu bezahlen.
    2. Der KUNDE ist für die schonende Benützung des Fahrzeuges, sowie deren Ausstattung verpflichtet.
    3. Der KUNDE verpflichtet sich nur Lebensmittel oder Getränke, die von HOPPIN angeboten werden zu verzehren. Entstehen hierbei Verunreinigung des Fahrzeuges so werden die Reinigungskosten dem KUNDEN weiterverrechnet.
    4. Der KUNDE hält sich an die Ordnungsvorschriften (zB. Rauchverbot, Befolgung der Anweisungen des Fahrers) und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Gurtpflicht.
    5. Der KUNDE verpflichtet sich für entstandene Kosten, die aufgrund des Verhaltens oder der Handlung des Kunden seitens HOPPIN oder von Dritten zu übernehmen.
      1. Reinigungspauschale je nach Verschmutzungsgrad ab € 70,-
      2. Bearbeitungsgebühr ab € 10,-
    6. KUNDEN über 8 Jahre, müssen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Erziehungsberechtigten) vorlegen, dieser ist verpflichtet eine Sitzerhöhung bzw. Kindersitzsicherung mitzunehmen um Kinder nach den gesetzlichen Vorschriften zu sichern.
  6. Verspätung
    1. Im Falle einer Verspätung oder Verhinderung des Fahrgastes bzw. der Fahrgäste, beträgt die Wartezeit nach Ermessen von HOPPIN maximal 5 Minuten. Nach Ablauf dieser Wartezeit ist HOPPIN berechtigt, die Fahrt ohne weiteres Zuwarten auf den verspäteten oder verhinderten Fahrgast fortzusetzen und ist der KUNDE trotzdem schuldig, den vereinbarten Fahrpreis zu bezahlen.
    2. Eine Wartezeit erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des KUNDEN und auf Zustimmung seitens HOPPIN pro Minute Wartezeit wird ein Betrag von € 0,99 zusätzlich dem vereinbarten Fahrpreis aufgerechnet.
  7. Beförderungsleistungen
    1. HOPPIN erbringt die Beförderungsleistung nach Maßgabe des jeweiligen Einzelauftrags und/oder der geschlossenen Servicevereinbarung, sowie den technisch und tatsächlich möglichen und rechtlich zulässigen Rahmenbedingungen. Die Beförderungsleistung beginnt und endet, soweit es sich nicht aus den tatsächlichen Umständen anders ergibt, mit den Daten laut Buchungsbestätigung und den darin angegebenen Uhrzeiten.
  8. Verzögerung, Ausfall, Ablehnung und Abbruch der Beförderungsleistung
    1. HOPPIN ist nach besten Kräften bemüht, die Beförderungsleistungen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass selbst bei größtmöglicher Sorgfalt und bei bestmöglicher Koordination der Ressourcen HOPPIN zu Verspätungen bei Beginn, Durchführung und Beendigung der Serviceleistungen durch HOPPIN kommen kann. Zur Vermeidung von Verspätungen aus vorgenannten Gründen ist HOPPIN nicht verpflichtet, zusätzliche Ressourcen von Dritten zu beschaffen. Derartige Verspätungen berechtigen den KUNDEN nicht zum Vertragsrücktritt. Bei einer voraussichtlichen Verspätung von mehr als 10 Minuten wird der Kunde von HOPPIN telefonisch verständigt.
    2. Sollte die Erbringung der Beförderungsleistung durch HOPPIN aufgrund von HOPPIN nicht verschuldeter höheren Umstände (wie zB. Unfälle, Staus, Unwetter, Epidemien…) überhaupt nicht mehr möglich oder sinnvoll sein, wird der Beförderungsvertrag aufgelöste und der Kunde hat kein Serviceentgelt zu bezahlen. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche des Kunden gegenüber HOPPIN.
    3. HOPPIN ist jederzeit berechtigt, eine Beförderungsleistung abzulehnen und/oder abzubrechen, wenn aus welchem Grund auch immer für den KUNDEN, die beförderten Personen, die Mitarbeiter von HOPPIN und/oder die Ressourcen von HOPPIN die Gefahr eines Schadens besteht. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, ist HOPPIN berechtigt, jene Personen sofort und ohne Rückzahlung des Entgelts von Serviceleistungen auszuschließen, die gemäß Punkt 4 dieser AGB von der Beförderung ausgeschlossen sind.
  9. Gepäckrichtlinien von hoppin
    1. Unsere Preise inkludieren für jede beförderte Person ein kleines persönliches Gepäckstück, das mit ins Fahrzeug genommen werden kann, wie z. B. eine Handtasche oder Laptoptasche (40 x 20 x 25 cm), das sich problemlos im eigenen Sitzbereich ablegen bzw. verstauen lassen. Darüberhinausgehende Gepäckstücke müssen bereits bei der Bestellung angegeben werden, widrigenfalls ist HOPPIN berechtigt, die Übernahme und Beförderung dieser Gepäckstücke abzulehnen oder wenn möglich gegen Aufpreis zu verrechnen.
    2. Bei Cityshuttles, Hoteltransfers und Flughafentransfers ist ein 10 kg schweres Gepäckstück (55 x 40 x 20 cm) und ein20 kg schweres Gepäckstück im Preis pro Person inkludiert und muss im Kofferraum verstaut und mitgenommen werden.
    3. Zu beachten ist, dass nur verschlossene Gepäckstücke, wie Taschen, Koffer, Trolleys mitgenommen werden können. Offene Gepäckstücke wie Sackerl, Tüten müssen im Reisegepäck verstaut werden und werden nicht lose mitgenommen.
    4. Gehilfen (Gehstöcke, Krücken, Rollatoren, Rollstühle) müssen vom KUNDEN gegen Voranmeldung bekanntgegeben werden und seitens HOPPIN zugestimmt werden. Diese werden ausnahmslos im Kofferraum gesichert und befördert.
    5. Unbeschadet von Punkt 9 (1-4) dieser AGB sind folgende Gegenstände jedenfalls von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen:
      1. Gegenstände, die das für das jeweilige Fahrzeug höchstzulässige Gesamtgewicht im Einzelnen oder im Gesamten überschreiten;
      2. Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Umfanges nicht verladen werden können;
      3. Gegenstände, die dazu geeignet sind, andere Personen zu belästigen oder zu gefährden oder das Transportfahrzeug von HOPPIN zu beschädigen.
  1. Nach Beendigung der Serviceleistung sind Gepäckstücke und sonstige Gegenstände auf Vollständigkeit und darauf, dass diese nicht beschädigt sind, zu untersuchen. Beschädigung von Gepäckstücken und Gegenständen sind HOPPIN unmittelbar und sofort beim Ausladen aus dem Fahrzeug und somit mit Beendigung der Serviceleistung anzuzeigen.
  2. Im Transportfahrzeug verbliebenes Gepäck oder sonstige Gegenstände werden für die Dauer von 4 Wochen nach Serviceerbringung in den Geschäftsräumlichkeiten von HOPPIN hinterlegt. Diese Gegenstände werden gegen Eigentumsnachweis an den Eigentümer ausgefolgt. Wenn sie nicht innerhalb obiger Frist behoben werden bzw. der Eigentumsnachweis nicht erbracht werden kann, verfährt HOPPIN nach den Bestimmungen des ABGB über Fundsachen. Bei widersprüchlichen Eigentumserklärungen ist HOPPIN berechtigt, Gepäckstücke und Gegenstände gemäß § 1425 ABGB beim zuständigen Gericht zu hinterlegen.
  3. Eine Haftung für schuldhaft verursachte Nachteile durch HOPPIN besteht bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens aber bis zur Höchstgrenze von EUR 15,- pro Gepäckstück. Für Verluste oder Beschädigungen, die auf mangelhafte Verpackung, nicht ordnungsgemäße Verschließung oder auf die besondere Beschaffenheit des Gutes oder auf Abhandenkommen nach dem Ausladen zurückzuführen sind, sowie für Geld- oder Wertgegenstände übernimmt HOPPIN keine Haftung.
  1. Hunde und sonstige Tiere
    1. Hunde und sonstige Tiere werden nur in geeigneten Transportbehältnissen, gesichert im Kofferraum befördert. Ebenso gilt, dass sie nur ohne Gefährdung und/oder Belästigung der Fahrgäste, Mitarbeiter und/oder Ressourcen von HOPPIN befördert werden können. Beim Transport von Hunden, die nicht in Transportbehältnissen transportiert werden können, sind generell Beißkörbe zu verwenden.
    2. Bei Hunden und sonstigen Tieren, die vom KUNDEN mitgenommen und von HOPPIN befördert werden, ist ein Serviceentgelt zu bezahlen. Ausgenommen davon sind Blindenführerhunde, hier ist ein Nachweis notwendig.
    3. Bei Beschädigungen oder Beschmutzung durch das beförderte Tier, übernimmt der KUNDE die volle Haftung und die entstandenen Kosten.
    4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Letztentscheidung über die Beförderung eines Gepäckstückes und/oder Haustieres ausschließlich beim Fahrer liegt.
  2. Serviceentgelt, Zahlungsbedingungen, Stornierung
    1. Im Falle eines Einzelauftrages gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Sätze und Pauschalen als Serviceentgelt vereinbart. Die Entgeltvereinbarung bezieht sich auf die vereinbarte Fahrtstrecke und die angegebene Fahrtdauer. Übersteigt die tatsächlich gefahrene Strecke – aus Gründen, die im Bereich des KUNDEN oder der ihm zuzurechnenden Fahrgäste liegen – die vereinbarte Fahrtdauer oder Fahrtstrecke, so werden pro angefangene Stunde zusätzlich EUR 116,- bzw. pro Mehrkilometer zusätzlich EUR 1,80 verrechnet. Im Fall einer Servicevereinbarung richtet sich das Serviceentgelt nach der jeweils getroffenen Servicevereinbarung.
    2. Das Serviceentgelt ist bei Barzahlung vor Fahrtantritt bzw. bei Zahlung auf Rechnung im Nachhinein unmittelbar nach Leistungserbringung, auf die von HOPPIN angegebene Art und Weise binnen 5 Tagen zu bezahlen. Alle Preise verstehen sich, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, in Euro (€) inklusive Umsatzsteuer.
    3. Das Serviceentgelt gebührt HOPPIN auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Auftrages aus Gründen unterbleibt, die in der Sphäre des KUNDEN gelegen sind und wird die Anrechnungsbestimmung des § 1168 Abs 1 ABGB in diesem Umfang abbedungen.
    4. Stornierung: Ungeachtet Punkt 11 (2) dieser AGB ist für Bestellungen die nachweislich, schriftlich per Mail an servus@hoppin.at storniert werden folgendes fällig:
      1. für Bestellungen die nachweislich mehr als 144 Stunden (6 Tage) vor Beginn der Beförderungsleistung storniert wurden, 0% des vereinbarten Serviceentgelt zu bezahlen
      2. für Bestellungen die nachweislich mehr als 96 Stunden (4 Tage) und weniger als 143,9 Stunden (5,9 Tage) vor Beginn der Beförderungsleistung storniert wurden, lediglich 50 % des vereinbarten Serviceentgeltes zu bezahlen
      3. für Bestellungen die weniger als 95,9 stunden (3,9 Tage) vor Beginn der Beförderungsleitung storniert wurden, ist das volle Serviceentgelt (100%) fällig.
    5. Sofern ein Auftrag mehrere Einzelaufträge umfasst, ist HOPPIN berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen.
    6. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen zu entrichten; diese betragen für Verbraucher iSd § 1 Abs 1 KschG 4 % p.A und für Unternehmer iSd § 1 Abs 1 KschG 9,2 % p.A. über dem Basiszinssatz. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den KUNDEN als nicht gewährt. Im Fall des Verzuges verpflichtet sich der KUNDE, alle Zusatzkosten aus Mahnung und Forderungsmanagement zu übernehmen.
    7. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von HOPPIN nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzubehalten. Die Aufrechnung des KUNDEN mit Gegenforderungen gegen Forderungen von HOPPIN, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, ist ausgeschlossen. Diese Bestimmungen gelten nicht für Verbraucher iSd § 1 KschG.
    8. Tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des KUNDEN ein, erfolgen keine unbedenklichen Kreditauskünfte über den KUNDEN oder befindet sich der KUNDE trotz Fälligkeit und Mahnung mehr als 3 Wochen in Zahlungsverzug, ist HOPPIN berechtigt, sämtliche Tätigkeiten einzustellen und nur mehr gegen vorherige Bezahlung zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Gewährleistung, Schadenersatz
    1. Eine Entgeltminderung bzw. die Rückvergütung von Entgelten ist ausgeschlossen, wenn Verspätungen bei Abfahrt und/oder Ankunft von HOPPIN nicht verschuldet wurden. Im Falle eines Verschuldens kommen nachstehende Bestimmungen zur Anwendung.
    2. Für KUNDEN, die Unternehmer iSd des KschG sind, gilt: Mit Ausnahme von Personenschäden ist die Haftung von HOPPIN gegenüber KUNDEN dem Grunde nach auf solche nachweisbaren Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden. Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der KUNDE.
    3. Die vorigen Beschränkungen der Haftung gelten auch für von Dritten zurechenbaren Personen verursachte Schäden.
    4. Im Falle der Verunreinigung, Beschädigung und/oder Zerstörung von Ressourcen von HOPPIN durch Fahrgäste haftet der KUNDE für im Zusammenhang mit seinem Auftrag beförderte Fahrgäste und/oder Gepäck, sowie Hunden oder anderen Tieren, wie für sein eigenes Verschulden. Er hat den diesbezüglichen Schaden, einschließlich Verdienstentfall durch Stehzeiten, sowie Bearbeitungsgebühren, zur Gänze zu ersetzen.
  2. Subunternehmer
    1. HOPPIN ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der gegenüber dem KUNDEN obliegenden vertraglichen Pflichten Dritter als Subunternehmer oder im Wege der Substitution (z.B. Mietwagen- und Taxiunternehmen) zu bedienen.
  3. Datenschutz
    1. Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter hoppin.at/datenschutz
  4. Sonstiges
    1. Zustellungen von HOPPIN an den KUNDEN erfolgen an die vom KUNDEN zuletzt schriftlich bekannt gegebene Anschrift. Der KUNDE ist verpflichtet, HOPPIN eine Adressänderung bekannt zu geben, widrigenfalls Zustellungen an der bekannt gegebenen Anschrift als zugegangen gelten und auch verrechnet werden.
    2. Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB; diesfalls gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
  5. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierende Verpflichtungen des KUNDEN ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der Sitz von HOPPIN.
    2. Für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Streitigkeiten wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen vereinbart; die Bestimmungen des UN Kaufrechts gelten als abbedungen. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für 1220 Wien sachlich zuständige Gericht bestimmt. Der Gerichtsstand für Verbraucher iSd KschG richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Stand: Wien, 2024